Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letztes Update am 20.05.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") der revel8 GmbH (nachfolgend „revel8", „wir" oder „uns") gelten ausschließlich gegenüber Kunden (z. B. Unternehmen, Behörden), die Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sind, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie gegenüber Kunden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
1.2. Diese AGB gelten für alle Verträge mit dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Awareness-Bildung sowie über die zeitlich befristete Nutzung einer Software und Plattform als Cloud-Lösung (Software-as-a-Service, SaaS).
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich in unserem Verhältnis zum Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte sowie für alle Geschäftskontakte mit dem Kunden, etwa die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder die Anbahnung eines Vertrags, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart oder nicht erneut ausdrücklich in Bezug genommen werden. Die Geltung allgemeiner Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich zurückgewiesen.
1.4. Frühere Vereinbarungen und frühere Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese AGB ersetzt.
1.5. Werden im Einzelfall vertragliche Pflichten auch gegenüber Personen oder Unternehmen begründet, die selbst nicht Vertragspartei werden sollen, gelten die Haftungsbeschränkungen dieser AGB auch ihnen gegenüber, sofern diese AGB im Verhältnis zu den Dritten bei Begründung der vertraglichen Pflicht einbezogen wurden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Dritten bei Begründung der vertraglichen Pflicht auf diese AGB hingewiesen wurden oder ihnen diese bereits bekannt waren.
1.6. Die Annahme unserer Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der Geltung dieser AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
2.2. An einen Auftrag sind wir nur gebunden, wenn dieser durch uns in Textform mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde oder wir mit der Ausführung des Auftrags beginnen.
3. Leistungsumfang (Leistungsfristen)
3.1. Wir bieten dem Kunden die Erbringung von Awareness-Bildungsleistungen an. Die Awareness-Bildung besteht aus drei unterschiedlichen Modulen (nachfolgend „Leistungsmodule"). Diese umfassen (i) Angriffssimulationen per E-Mail, SMS, Anruf oder einem anderen vereinbarten Kommunikationskanal, die Bereitstellung von (ii) In-the-moment-Trainings auf Grundlage dieser Simulationen sowie den (iii) revel8 Awareness Monitor (inkl. Admin- und Reporting-Dashboard) als SaaS-System.
3.2. Wir stellen dem Kunden die im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungsmodule im Wege eines Software-as-a-Service-Modells über die revel8-Plattform zur Verfügung (die Leistungsmodule gemeinsam nachfolgend „Software"). Die Software und die Plattform einschließlich der entsprechenden Leistungen werden auf Servern (eines Drittanbieters) bereitgestellt, wie in der AVV näher geregelt. Unsere Leistungspflichten enden am Netzwerk-Egress dieser Infrastruktur; der Kunde ist für seine eigene Konnektivität und Endnutzer-Umgebung verantwortlich. Die Anzahl der erfassten Nutzungen sowie sonstige zusätzlich zu erbringende Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.3. Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrags der Zugang zu allen Funktionen der gebuchten Leistungsmodule (Nutzung der Software und der Plattform gemäß Ziffer 3.2) sowie die entsprechenden Nutzungsrechte gemäß Ziffer 6 eingeräumt. Die Software und die Plattform werden für die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegte vertragsgemäße Nutzung bereitgestellt.
3.4. Eine Anwendungsdokumentation ist ebenfalls Bestandteil der Leistung. Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart wird, wird die Anwendungsdokumentation als Wiki innerhalb der Anwendung hinterlegt. Die Überlassung des Quellcodes der Software an den Kunden wird nicht geschuldet.
3.5. Wir bieten dem Kunden die Nutzung von SaaS (Software as a Service) und Webhosting an. Der Kunde erhält Netzzugang zu einem Serversystem, das von uns oder von Subunternehmern betrieben wird, um die über dieses System bereitgestellte Software zu nutzen. Der Kunde hat keine administrativen Zugriffsrechte.
3.6. Wir setzen Subunternehmer zur Erbringung von SaaS- und Hosting-Leistungen ein. Nähere Informationen zu den eingesetzten Subunternehmern finden sich in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
3.7. Bei SaaS und Webhosting erfolgt ein automatisierter Zugriff auf die hierfür erforderlichen Daten des Kunden, auf deren Grundlage anschließend die SaaS-Leistung erbracht wird. Der Zugriff wird durch uns zu Beginn des SaaS-Vertrags eingerichtet.
4. Plattformentwicklung und Besonderheiten
4.1. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Funktionen oder Spezifikationen der Awareness-Bildungsleistungen jederzeit zu ändern, zu erweitern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig weiterzuentwickeln, sofern solche Änderungen die im Angebot oder in einer einschlägigen Feature-Matrix vertraglich vereinbarte Funktionalität der Software nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen, die eine Anpassung der vertraglichen Hauptleistungspflichten darstellen, richten sich nach Ziffer 15.
4.2. Bestimmte Bestandteile der Awareness-Bildungsleistungen, insbesondere die OSINT-basierte Simulationsgenerierung, Deepfake-Sprach- oder -Videosimulationen und vergleichbare Funktionen, nutzen künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen oder vergleichbare Technologien. Soweit solche Funktionen auf Grundlage von Eingaben des Kunden oder seiner Nutzer Ergebnisse erzeugen („KI-Output"), ist der Kunde allein dafür verantwortlich, den KI-Output vor jeder weiteren Verwendung zu prüfen und zu validieren. Wir gewährleisten nicht, dass der KI-Output zutreffend, vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist; auf KI-Output findet Ziffer 15 (Gewährleistung und Haftung) im rechtlich zulässigen Umfang Anwendung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Anwendungsfälle, für die er die Plattform einsetzt, verantwortlich, einschließlich etwaiger verantwortlicher-seitiger Pflichten nach der EU-KI-Verordnung, der DSGVO und dem anwendbaren Mitbestimmungsrecht (in Deutschland insbesondere dem Betriebsverfassungsgesetz).
4.3. Wir sind berechtigt, Lookalike-Domains und vergleichbare technische Infrastruktur zum Zweck der Durchführung realistischer Phishing- und Social-Engineering-Simulationen im Rahmen dieses Vertrags zu registrieren, zu halten, zu verlängern und zu nutzen. Der Kunde willigt hiermit für die Vertragsdauer in eine solche Registrierung und Nutzung ein. Nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags kann der Kunde durch Aufforderung in Textform (§ 126b BGB) verlangen, dass wir uns mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand um die Übertragung oder Abschaltung derjenigen Lookalike-Domains bemühen, die spezifisch und ausschließlich im Zusammenhang mit den Awareness-Bildungsleistungen des Kunden genutzt wurden.
4.4. Wir können dem Kunden von Zeit zu Zeit Pilot-, Beta- oder sonstige Early-Access-Funktionen auf optionaler Basis zur Verfügung stellen. Solche Funktionen werden „wie besehen" und „wie verfügbar" bereitgestellt, sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen und können von uns jederzeit geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden. Die Verfügbarkeitsziele nach Ziffer 7, die Gewährleistung nach Ziffer 15.1 und 15.4 sowie die Freistellung nach Ziffer 15 (mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Haftung gemäß Ziffer 15.14) gelten für Beta- oder Early-Access-Funktionen nicht.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Die Software- und Hardwareanforderungen, die der Kunde erfüllen muss, um die Software bzw. die mit der Software erbrachten Leistungen nutzen zu können, sind im Angebot näher geregelt.
5.2. Die tatsächliche Durchführung der Awareness-Bildungsmaßnahmen über die per Plattform bereitgestellte Software setzt die vorherige Registrierung des Kunden voraus (Anlage eines Kundenaccounts, auch Admin-Zugang genannt). Die Anlage des Kundenaccounts erfordert die Eingabe der beruflichen E-Mail-Adresse sowie des Vor- und Nachnamens der mit der Verwaltung der Awareness-Bildungsleistungen beim Kunden betrauten Person („Administrator") sowie die Vergabe eines Passworts. Der Kundenaccount kann entweder durch den Administrator oder einen anderen Mitarbeiter des Kunden angelegt werden. Diese Angaben müssen richtig, aktuell und vollständig sein. Alternativ können wir den Account auf Wunsch des Kunden für diesen anlegen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Initialpasswort unverzüglich zu ändern. Im Zusammenhang mit der Plattform und den darüber erbrachten Awareness-Bildungsleistungen versenden wir produkt- und leistungsbezogene Updates per E-Mail an die im Kundenaccount hinterlegte E-Mail-Adresse, sofern der Kunde und/oder der Administrator dem nicht widerspricht. Über den Admin-Zugang kann sich der Kunde/Administrator in der Plattform einloggen, um das Reporting und eine Auswertung der Ergebnisse einzusehen.
5.3. Neben dem Kunden dürfen die über die Plattform bereitgestellten Awareness-Bildungsleistungen ausschließlich vom Kunden autorisierte Nutzer nach Maßgabe und im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung verwenden. Die vom Kunden benannten Nutzer werden über die vom Kunden bereitgestellten Nutzerdaten in den Verteiler für die Awareness-Bildungsleistungen aufgenommen bzw. die in diesem Zusammenhang erstellten Simulationen, Fakes etc. werden nach Bereitstellung der Daten durch den Kunden an die Nutzer versendet. Die Anlage eines Nutzerkontos durch den jeweiligen Nutzer ist nicht zwingend erforderlich. Der Nutzer kann sich jedoch freiwillig registrieren, z. B. um Einsicht in seine persönlichen Ergebnisse zu erhalten. Die Anlage des Nutzerkontos erfordert die Eingabe der beruflichen E-Mail-Adresse sowie des Vor- und Nachnamens und die Vergabe eines Passworts. Diese Angaben müssen richtig, aktuell und vollständig sein. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Die jeweiligen Nutzerkonten sind nicht übertragbar, auch nicht auf andere Mitarbeiter des Kunden. Einmal angelegte Nutzerkonten werden automatisch in die Awareness-Simulationen des Kunden einbezogen. Persönliche Simulationsergebnisse können von dem jeweiligen Nutzer über sein Konto eingesehen werden.
5.4. Die freiwillige Registrierung als Nutzer ist nur für solche Personen zulässig, für die dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Awareness-Bildungsleistungen eingeräumt wurde. Die gleichzeitige Nutzung desselben Accounts über mehrere Endgeräte (insbesondere parallel auf einem Smartphone) ist zulässig. Sofern dies von uns nicht ausdrücklich (Textform erforderlich) gestattet wird, ist es Nutzern nicht gestattet, sich mit privaten E-Mail-Adressen zu registrieren, insbesondere nicht mit Freemail-Diensten wie gmx, web.de oder Google Mail.
5.5. Der Kunde ist zudem für die Überwachung seines Personals und insbesondere der Nutzer verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, diese zur Einhaltung der für sie geltenden vertraglichen Bestimmungen zu verpflichten.
5.6. Aktiviert der Kunde eine Integration zwischen der Plattform und einer Drittanwendung (z. B. Single-Sign-On, HRIS, Ticketing, E-Mail-Provider oder Ähnliches), die kein von uns eingesetzter Subauftragsverarbeiter ist, so ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Konfiguration dieser Integration sowie für den dadurch ermöglichten Datenaustausch verantwortlich; die Gewährleistung nach Ziffer 15 und die Verfügbarkeitsziele nach Ziffer 7 finden auf Mängel oder Ausfallzeiten, die aus solchen Drittanwendungen resultieren, keine Anwendung.
6. Rechteeinräumung
6.1. Gegen Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 10 erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare (mit Ausnahme der Unterlizenzierung an seine mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zur vertragsgemäßen Nutzung) Recht, auf die Software und die Leistungsmodule in dem im Vertrag eingeräumten Umfang zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar für eigene interne Zwecke der Cybersicherheits-Awareness, für die im jeweiligen Angebot festgelegte Nutzerzahl und beschränkt auf die Laufzeit des unter diesen AGB geschlossenen Vertrags. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugriff auf die Software sowie das Laden, Anzeigen und Ausführen der Software über die SaaS-Schnittstelle in Objektcode-Form. Die Überlassung von Quellcode, Modellgewichten oder sonstigen zugrundeliegenden Bestandteilen der Software wird unter diesen AGB nicht geschuldet.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, die Software öffentlich zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen.
6.3. Verstößt der Kunde wesentlich gegen eine der vorstehenden Bestimmungen und beseitigt er den Verstoß nicht innerhalb einer von uns in Textform (§ 126b BGB) gesetzten angemessenen Frist, erlöschen die unter dieser Ziffer 6 eingeräumten Nutzungsrechte hinsichtlich der betroffenen Komponente oder des betroffenen Nutzers für die Dauer des Verstoßes; unsere weitergehenden Rechte, einschließlich der in Ziffern 14 und 11 geregelten Sperr- und Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
6.4. Die im Angebot lizenzierte Nutzerzahl ist verbindlich. Übersteigt die Zahl der aktiven Nutzer auf der Plattform während der Vertragslaufzeit die lizenzierte Nutzerzahl, werden wir den Kunden informieren und die Parteien werden nach Treu und Glauben über die angemessene Anpassung der Nutzerzahl und der entsprechenden Vergütung verhandeln. Reduziert der Kunde seine tatsächliche Nutzerzahl nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach unserer Mitteilung auf das lizenzierte Volumen, sind wir berechtigt, dem Kunden die zusätzlichen Nutzer anteilig zu dem im Angebot festgelegten Preis pro Nutzer in Rechnung zu stellen, und zwar mit Wirkung ab dem Datum, an dem die Überschreitung erstmals festgestellt wurde, bis zum nächsten Verlängerungstermin, ab dem die lizenzierte Nutzerzahl entsprechend angepasst wird.
7. Verfügbarkeit, Wartungsfenster für SaaS und Webhosting
7.1. Wir verpflichten uns, mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand eine jahresdurchschnittliche Netzverfügbarkeit unseres SaaS-Systems und Servers von 99 % zu erreichen. Haben die Parteien gesondert ein Service Level Agreement (SLA) vereinbart, so geht das SLA in Bezug auf Verfügbarkeitsziele, Service Credits und damit zusammenhängende Rechtsbehelfe dieser Ziffer 7 vor (siehe Ziffer 17.6).
7.2. Folgende Ereignisse werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt: (i) geplante Wartungsfenster, die gemäß Ziffer 7.3 angekündigt wurden; (ii) Störungen von Telefon- oder sonstigen Kommunikationsdiensten, die einem Drittanbieter von Telekommunikationsdiensten zuzurechnen sind; (iii) Stromausfälle oder Ausfälle vorgelagerter Netze oder Drittinfrastrukturen, die außerhalb unseres angemessenen Einflussbereichs liegen; (iv) vom Kunden bereitzustellende Infrastruktur oder Umgebung (einschließlich der eigenen Software- und Hardwareanforderungen des Kunden); (v) Denial-of-Service-Angriffe oder vergleichbarer schädlicher Datenverkehr, der die zugrundeliegenden Systeme mit dem Ziel überflutet, deren Kapazität zu erschöpfen, soweit solche Angriffe die Mitigationskapazität übersteigen, die von uns oder unseren Hosting-Subauftragsverarbeiter nach den branchenüblichen Standards für Cybersecurity-SaaS-Anbieter in angemessener Weise umgesetzt wird; und (vi) Ereignisse höherer Gewalt im Sinne der Ziffer 17.7.
7.3. Wir können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken, sofern dies im Hinblick auf Software-Updates, Hardware-Updates, Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (Wartungsfenster). Soweit wir Standard-Wartungsfenster vorsehen, also Zeiten, die wir regelmäßig für Wartungsarbeiten nutzen, ergeben sich diese aus der Anlage zum Angebot. Es gelten die von unserem Subunternehmer vorgegebenen Standard-Wartungsfenster. Die einschlägigen Regelungen unseres Subunternehmers stellen wir auf Anfrage gern zur Verfügung. Zusätzliche Wartungsfenster können erforderlich werden, insbesondere bei akuten Vorfällen oder soweit die Standardfenster nicht ausreichen. Soweit angemessen möglich, werden wir den Kunden vorab informieren und bei der Festlegung solcher Fenster die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen. Die Dauer eines Wartungsfensters wird bei der Berechnung der Verfügbarkeit gemäß Ziffer 7.1 nicht berücksichtigt.
8. Zugangsdaten, Nutzung durch Mitarbeiter, Haftung für Mitarbeiter bei SaaS und Hosting
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugriff auf unsere Systeme gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Zugangsdaten (Nutzerkennung oder Passwort) dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und die damit verbundene unbefugte Nutzung seines Zugangs; dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft. Sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass seine Zugangsdaten Dritten zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort zu ändern. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er uns unverzüglich zu informieren.
8.2. Der Zugang ist nicht übertragbar.
8.3. Für den Kunden können für die Nutzung durch einzelne Mitarbeiter im Namen des Kunden zusätzliche Zugänge eingerichtet werden, wobei die Regelung in Ziffer 5.4 zu beachten ist. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Kunde, den jeweiligen Mitarbeiter entsprechend der vorstehenden Ziffer 8.1 sowie den Ziffern 6, 9 und 14 zu verpflichten; eine etwaige parallele Verantwortlichkeit des Kunden bleibt davon unberührt. Der Kunde selbst ist verpflichtet, Mitarbeiterzugänge unverzüglich löschen zu lassen, sofern die Zugangsberechtigung (z. B. wegen Ausscheidens des Mitarbeiters beim Kunden) entfallen sollte.
9. Kundendaten, Freistellung und Feedback
9.1. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den vom Kunden für die jeweilige Nutzung bereitgestellten Inhalten (einschließlich personenbezogener Daten) verfügt.
9.2. Der Kunde räumt uns ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht ein, die geschützten Inhalte für die Zwecke dieses Vertrags auf unseren Servern und auf von uns oder unseren Subauftragsverarbeitern eingesetzten Backup-Systemen zu vervielfältigen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, etwaige Kundeninhalte vor Vertragsende mit Hilfe der Standard-Exportfunktionen der Plattform aus der Plattform zu exportieren. Der Umgang mit Kundeninhalten nach Vertragsbeendigung, einschließlich Rückgabe, Export und Löschung von Kundendaten sowie der geltenden Aufbewahrungsfristen, richtet sich ausschließlich nach der zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV); im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Ziffer 9.2 und der AVV geht die AVV vor.
9.3. Wir sind berechtigt, vollständig anonymisierte und aggregierte Datensätze, die aus den Daten und Inhalten des Kunden abgeleitet wurden, zu erstellen, zu nutzen und aufzubewahren, und zwar zum Zwecke der Plattformverbesserung, des Benchmarkings, der Sicherheitsforschung und der Produktentwicklung, sofern diese anonymisierten und aggregierten Daten weder dem Kunden, einem seiner verbundenen Unternehmen noch einer einzelnen betroffenen Person zugeordnet werden können. Dieses Recht besteht nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags fort. Zur Klarstellung: Wir werden die Daten oder Inhalte des Kunden in identifizierbarer Form nicht für Zwecke verwenden, die über die Erbringung der vertraglichen Leistungen und die in der AVV festgelegten Pflichten hinausgehen.
9.4. Der Kunde wird uns von Ansprüchen Dritter nur insoweit verteidigen, freistellen und schadlos halten, als solche Ansprüche darauf beruhen, dass (i) der Kunde Materialien oder Daten unter Verstoß gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter bereitgestellt hat, oder (ii) der Kunde die Plattform außerhalb des nach diesen AGB ausdrücklich gestatteten Umfangs und unter Verstoß gegen Ziffer 14.3 (zulässige Nutzung) genutzt hat, in jedem Fall vorausgesetzt, dass der Kunde für den jeweiligen Verstoß oder für die zugrundeliegende Entscheidung, Anweisung oder Eingabe, die zu dem Anspruch geführt hat, verantwortlich ist. Diese Ziffer gilt nicht, soweit der Anspruch auf der Plattform, den von uns erbrachten Leistungen oder unseren Anweisungen, Verarbeitungen, Kombinationen oder Nutzungen von Kundenmaterialien über den Anwendungsbereich dieser AGB hinaus beruht. Unsere Rechte nach dieser Ziffer stehen unter der Bedingung, dass wir (i) den Kunden unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) über den jeweiligen Anspruch informieren; (ii) dem Kunden eine angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung und einer etwaigen Vergleichslösung einräumen; und (iii) ohne vorherige Zustimmung des Kunden in Textform (§ 126b BGB) (die nicht unbillig verweigert werden darf) kein Anerkenntnis abgeben und kein Vergleichsangebot unterbreiten. Zur Klarstellung: Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gilt für Ansprüche, die sich ergeben aus (a) Anweisung oder Genehmigung des Kunden zur Durchführung einer OSINT-Anreicherung, (b) vom Kunden bereitgestellten Mitarbeiterdaten und Markenmaterialien oder (c) der Nichteinholung von Einwilligungen oder der Nichtdurchführung von verantwortlicher-seitiger Prüfungen (einschließlich DSFA, KI-Verordnungs-Risikoanalyse und Betriebsratsanhörung) durch den Kunden, die für seine Nutzung der Simulationen erforderlich sind.
9.5. Feedback. Der Kunde räumt uns, unseren verbundenen Unternehmen und unseren Subauftragsverarbeitern ein weltweites, zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, unentgeltliches und frei unterlizenzierbares Recht ein, Anregungen, Ideen, Empfehlungen, Korrekturen, Funktionswünsche oder sonstiges Feedback („Feedback"), das der Kunde oder seine Nutzer uns im Zusammenhang mit den Awareness-Bildungsleistungen zur Verfügung stellen, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und in unsere Leistungen einzubeziehen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Feedback bereitzustellen, und wir sind nicht verpflichtet, dieses zu nutzen. Die bloße Bereitstellung von Feedback gilt nicht als Übertragung oder Abtretung von eingetragenen Schutzrechten des Kunden an uns.
10. Vergütung, Zahlungsbedingungen
10.1. Der Kunde hat uns für die Erbringung der Awareness-Bildungsleistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen, die sich aus dem Angebot ergibt.
10.2. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, berechnen wir die für das jeweilige Vertragsjahr fällige Vergütung jährlich im Voraus gegenüber dem Kunden ab, beginnend mit Vertragsschluss und jeweils zu Beginn jedes Verlängerungszeitraums. Ordnungsgemäße und vollständige Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug netto zur Zahlung fällig. Erbringen wir unsere Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, sind wir berechtigt, für jeden Teilabschnitt die Zahlung eines entsprechenden Vergütungsanteils zu verlangen.
10.3. Unsere Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf die Erbringung der Leistung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe hinzugerechnet. Anfallende Steuern und Abgaben trägt der Kunde.
10.4. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der vereinbarte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, wenn sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder in nicht unerheblichem Umfang in Verzug befindet, jeweils vorausgesetzt, dass wir den Kunden zuvor einmalig in Textform (§ 126b BGB) gemahnt und ihm dabei eine weitere Nachfrist von mindestens zehn (10) Werktagen gesetzt haben und der Kunde innerhalb dieser Frist nicht erfüllt hat.
10.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht zum Abzug berechtigt.
10.6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer unstreitigen Rechnung in Verzug, ist der ausstehende Betrag in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens gemäß § 286 BGB bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines unstreitigen Betrags länger als sechzig (60) Tage in Verzug, sind wir nach einer einmaligen vorherigen Mahnung in Textform (§ 126b BGB) unter Setzung einer weiteren Nachfrist von mindestens zehn (10) Werktagen berechtigt, sämtliche verbleibenden unstreitigen Jahresentgelte des laufenden Vertragsjahres sofort fällig zu stellen und den Zugang des Kunden zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags auszusetzen.
10.7. Eine Zahlung durch Wechsel oder Akzept ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und auch dann nur erfüllungshalber zulässig. Etwaige bei einer Zahlung durch Wechsel oder Akzept entstehende Kosten trägt der Kunde und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
10.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit die jeweilige Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder – im Falle der Zurückbehaltung – auf demselben Vertragsverhältnis unter diesen AGB beruht. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden im Zusammenhang mit einem angezeigten Mangel ist nur in einer angemessenen Höhe zulässig, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht.
10.9. Die im Angebot vereinbarten Preise sind für die Dauer der Erstlaufzeit festgelegt. Ab Beginn des ersten Verlängerungszeitraums sind wir berechtigt, die geltenden Preise einmal pro Verlängerungszeitraum mit einer Frist von drei (3) Monaten in Textform (§ 126b BGB) anzupassen. Eine solche Anpassung darf höchstens den jeweils höheren Wert aus (a) sieben Prozent (7 %) und (b) der jährlichen prozentualen Steigerung des deutschen Verbraucherpreisindex (Verbraucherpreisindex für Deutschland, VPI), wie er vom Statistischen Bundesamt für den zum Zeitpunkt der Anpassungsmitteilung zuletzt verfügbaren Zwölfmonatszeitraum veröffentlicht wird, betragen, jeweils bezogen auf den im vorangegangenen Vertragsjahr geltenden Preis. Akzeptiert der Kunde eine mitgeteilte Preisanpassung nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Textform (§ 126b BGB) mit Wirkung zu dem Datum zu kündigen, an dem der neue Preis wirksam werden würde; bis zu diesem Datum gilt in diesem Fall die bisherige Preisgestaltung fort.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1. Die Erstlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem Angebot; sofern das Angebot nichts anderes regelt, beträgt die Erstlaufzeit ein (1) Jahr. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien in Textform (§ 126b BGB) mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweils laufenden Laufzeit gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen; das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 11.2 bleibt unberührt; ebenso bleiben die Wechselrechte des Kunden nach Ziffer 12 unberührt und richten sich ausschließlich nach jener Ziffer.
11.2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt und diese, soweit sie behebbar ist, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Mahnung in Textform (§ 126b BGB) behoben wurde.
Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: (i) der Kunde die Software oder die Leistungsmodule über den lizenzierten Umfang hinaus nutzt und den Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach einer Abmahnung durch uns beseitigt; (ii) der Kunde in schwerwiegender Weise gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstößt; (iii) sich der Kunde mit der Zahlung einer unstreitigen Rechnung länger als sechzig (60) Tage in Verzug befindet; oder (iv) die Kontrollmehrheit am Kunden durch einen unmittelbaren Wettbewerber von revel8 im Markt für Cybersecurity-Awareness erworben wird.
Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Kündigung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: (i) wir die vertragsgemäße Leistungsqualität trotz angemessener Nachfristsetzung dauerhaft nicht wiederherstellen; oder (ii) über unser Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
11.3. Jede Kündigungserklärung bedarf der Textform. Kündigungserklärungen können per E-Mail an cancellation@revel8.ai gesendet werden.
11.4. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen.
12. Wechselrechte nach dem EU Data Act
12.1. Diese Ziffer regelt die Wechselrechte des Kunden nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (der „Data Act"). Sie gilt ausschließlich für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und nur für Verträge, deren Laufzeit am oder nach dem 12. September 2025 beginnt, und nur insoweit, als der Data Act und seine Durchführungsmaßnahmen auf die Awareness-Bildungsleistungen Anwendung finden. Wird der Data Act aufgehoben, ausgesetzt oder wesentlich geändert, gilt diese Ziffer nur insoweit, als dies gesetzlich erforderlich ist.
12.2. Wechselanzeige. Der Kunde kann sein Wechselrecht nach Artikel 23 des Data Act („Cloud-Switching") jederzeit während der Vertragslaufzeit ausüben, indem er uns mit einer Frist von mindestens zwei (2) Monaten in Textform (§ 126b BGB) eine Mitteilung zukommen lässt (die „Wechselanzeigefrist"). Das Ende der Wechselanzeigefrist gilt für die Zwecke dieser Ziffer als vertraglicher Beendigungszeitpunkt. Zur Klarstellung: Die Zahlungspflichten des Kunden für den verbleibenden Teil der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit bleiben unberührt; siehe Ziffer 12.5.
12.3. Übergangszeitraum. Nach Ablauf der Wechselanzeigefrist gewähren wir einen Übergangszeitraum von dreißig (30) Kalendertagen (der „Wechselzeitraum"), in dem wir (i) die vertraglichen Leistungen gemäß diesem Vertrag weiterhin erbringen, (ii) den Kunden in angemessenem Umfang im Wechselprozess unterstützen, (iii) die Geschäftskontinuität aufrechterhalten und den Kunden über bekannte Sicherheits- oder Betriebsrisiken informieren und (iv) alle einschlägigen exportierbaren Daten zum Export durch den Kunden bereitstellen, jeweils im Einzelnen wie im Data Act näher geregelt. Der Wechselzeitraum kann vom Kunden einmalig verlängert werden, indem er uns vor dem ursprünglichen Ende des Wechselzeitraums mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat in Textform (§ 126b BGB) eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt.
12.4. Löschung von Kundendaten. Nach Abschluss des Wechselprozesses oder wenn der Kunde anstelle eines Wechsels die Löschung verlangt hat, löschen wir alle exportierbaren Daten und sonstigen Kundendaten gemäß der AVV nach einer Datenabrufphase von mindestens dreißig (30) Kalendertagen ab Ende des Wechselzeitraums.
12.5. Verhältnis zur ordentlichen Kündigung. Diese Ziffer 12 regelt ausschließlich den operativen Wechselprozess. Die Verpflichtung des Kunden, die für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarten Entgelte zu zahlen, bleibt von der Ausübung eines Wechselrechts nach dieser Ziffer unberührt. Zur Klarstellung: Die Ausübung des Wechselrechts stellt keine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 11.2 dar und begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung der Entgelte für den verbleibenden Teil der dann laufenden Vertragslaufzeit. Die Ziffern 10 und 11 regeln die Zahlungspflichten des Kunden und etwaige Kündigungsrechte. Wir berechnen für den Wechsel selbst kein Wechselentgelt und halten Artikel 25 des Data Act nach Maßgabe des dort vorgesehenen Zeitplans ein.
13. Datenschutz
13.1. Rolle als Auftragsverarbeiter. Soweit revel8 personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Awareness-Bildungsleistungen verarbeitet, handelt revel8 als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO und der Kunde (bzw. gegebenenfalls das jeweilige verbundene Unternehmen des Kunden, das über eigene Nutzerkonten verfügt) als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
13.2. Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Die Parteien haben eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV") geschlossen, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen AGB und der AVV in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten geht die AVV vor.
14. Verbotene Inhalte und Handlungen, Sperrung, Sicherstellung unbedenklicher Inhalte
14.1. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Inhalte/Daten und die Nutzung des Servers den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
14.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf den Servern zu speichern, über die Server öffentlich zugänglich zu machen oder die Server in sonstiger Weise im Hinblick auf Inhalte zu nutzen, die
- strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung),
- als pornografisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig gelten,
- verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder die von verbotenen Vereinigungen stammen,
- Rechte Dritter beeinträchtigen (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter).
14.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Software, Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines anderen Servers oder eines von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Systems zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören, insbesondere keine Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, die schädlichen Code enthalten oder der Durchführung oder Weiterleitung von Schneeballsystemen, (echten) Massen-E-Mails (echter Spam) oder Kettenbriefen dienen oder die unsere Leistungen zum Erliegen bringen sollen.
14.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die innerhalb des SaaS-Systems verwendeten Inhalte des Kunden keine Malware, Viren, Trojaner oder sonstigen Inhalte enthalten, die technische Schäden am Computersystem verursachen könnten.
14.5. Wir können die Verbindung zum Internet ganz oder teilweise (z. B. in Bezug auf einzelne Dateien) sowie den Zugang des Kunden zum Server vorübergehend oder dauerhaft sperren,
- wenn der Verdacht besteht oder bereits festgestellt wurde, dass der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt werden oder wir aus sonstigen Gründen ein berechtigtes Interesse an der Sperrung haben. Ein berechtigtes Interesse an der Sperrung besteht insbesondere dann, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Kunden erforderlich ist, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass der dem Kunden bereitgestellte Server für betrügerische Aktivitäten genutzt wird oder der Kunde falsche Kontaktdaten angegeben hat;
- wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde verbotene Inhalte gespeichert oder öffentlich zugänglich gemacht hat. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere dann, wenn uns eine Abmahnung eines vermeintlich Verletzten zugeht (sofern die Abmahnung nicht offensichtlich unbegründet ist) oder wenn wir Kenntnis von Ermittlungen staatlicher Behörden erlangen.
Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine dauerhafte Sperrung des Accounts erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich informiert, sofern er seine Kontaktdaten ordnungsgemäß angegeben hat. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der die Sperrung begründende Verdacht entkräftet ist. Wir sind ferner berechtigt, verbotene Inhalte im Sinne der vorstehenden Ziffern 14.1 bis 14.5 zu ändern oder zu löschen.
14.6. Werden vom Kunden personenbezogene Daten des Kunden oder personenbezogene Daten unbekannter Dritter über die Software verarbeitet, werden diese Daten auch an uns weitergegeben. Eine Offenlegung an unsere in der AVV benannten Subauftragsverarbeiter ist daher unvermeidbar. Insoweit verweisen wir auf die gesondert mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
15. Gewährleistung und Haftung
15.1. Wir gewährleisten die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit.
15.2. Die verschuldensunabhängige Haftung von revel8 für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die Parteien bestätigen, dass ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine derartigen Mängel bekannt sind. Die übrigen Gewährleistungsrechte des Kunden nach § 536a BGB sowie die zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß nachstehender Ziffer 15.14 bleiben unberührt.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel der Software unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei wesentlichen Mängeln hat dies unter Beschreibung des Zeitpunkts des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, ist er verpflichtet, uns den daraus entstehenden Schaden gemäß § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzen. Soweit wir infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte aus den §§ 536, 536a Abs. 1 oder § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB geltend zu machen.
15.4. Wir werden Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
15.5. Die Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung Änderungen an der Software, den Nutzungsbedingungen der Software oder der Systemumgebung vornimmt oder hat vornehmen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und/oder Beseitigung der Mängel für uns haben. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt, soweit der Kunde zu Änderungen berechtigt ist, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstvornahmerechts nach § 536a Abs. 2 BGB, und diese fachgerecht ausführt und nachvollziehbar dokumentiert.
15.6. Sind wir nicht in der Lage, den Mangel zu beheben oder eine fehlerfreie Ersatzlieferung zu erbringen, werden dem Kunden Wege zur Fehlerumgehung aufgezeigt. Die Umgehungslösungen gelten als Nacherfüllung, sofern sie keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionalität oder Abläufe der Software bewirken. Fehlerumgehungen sind vorübergehende Workarounds für einen Fehler oder eine Störung ohne Eingriff in den Quellcode.
15.7. Soweit erforderlich, wird im Falle einer Mängelbeseitigung auch die Anwenderdokumentation angepasst.
15.8. Eine Kündigung des Kunden nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist nur zulässig, wenn uns eine ausreichende Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlagen der Mängelbeseitigung liegt nur dann vor, wenn diese unmöglich ist, wenn wir sie verweigern oder unzumutbar verzögern, wenn berechtigte Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder wenn sie dem Kunden aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
15.9. Wir haften nicht dafür, dass die Leistungsmodule den weitergehenden Erwartungen des Kunden entsprechen oder gesetzliche Anforderungen erfüllen, die außerhalb Deutschlands gelten. Unabhängig davon, ob die Software die in Deutschland geltenden Anforderungen erfüllt, gilt sie nicht als mangelhaft, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen am vereinbarten Ort entspricht oder einer normalen Nutzung am vereinbarten Ort nichts entgegensteht.
15.10. Haftungsrahmen. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens revel8, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Leistungsstörungen (Nacherfüllung und Nebenpflichten) und für Schäden im Rahmen einer ausdrücklichen Garantie oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer Pflicht, die keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist, ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Goodwill-Verluste, entgangene Einsparungen, Datenverlust (vorbehaltlich der nachstehend geregelten Unter-Haftungsgrenze) und sonstige Folgeschäden ausgeschlossen. Der Ausschluss mittelbarer Schäden gilt nicht für Kosten, die der Kunde in angemessener Weise für Schadensminderungs-, Wiederherstellungs-, Incident-Response-, Benachrichtigungs- oder Umgehungsmaßnahmen infolge einer Verletzung durch uns aufwendet.
15.11. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) ist unsere Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren und mit denen bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt in Zusammenhang mit dem Vertrag typischerweise zu rechnen ist.
15.12. Haftungshöchstgrenze. Unbeschadet der vorstehenden Beschränkungen und Ausnahmen ist unsere gesamte Haftung gegenüber dem Kunden für alle Ansprüche, die unter oder im Zusammenhang mit dem unter diesen AGB geschlossenen Vertrag entstehen (gleich ob aus Vertrag, Delikt oder anderem Rechtsgrund), auf einen Betrag in Höhe des Dreifachen (3-fachen) der vom Kunden in den unmittelbar vor dem schadensbegründenden Ereignis liegenden zwölf (12) Monaten tatsächlich gezahlten Jahresentgelte begrenzt. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf (12) Monaten wird die Höchstgrenze auf Basis des im Angebot vereinbarten annualisierten Entgeltwertes berechnet. Zur Vermeidung von Widersprüchen gilt die in dieser Ziffer festgelegte Haftungsgrenze, soweit gesetzlich zulässig und sofern die AVV nichts ausdrücklich Abweichendes regelt, auch für Ansprüche aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV); im Falle eines Widerspruchs geht nur die speziellere Bestimmung der AVV in Bezug auf datenschutzbezogene Ansprüche vor.
15.13. Unter-Haftungsgrenze für den Verlust von Kundendaten. Innerhalb der Haftungshöchstgrenze ist unsere Haftung für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Kundendaten in jedem Fall auf die Kosten beschränkt, die in angemessener Weise erforderlich sind, um die betroffenen Kundendaten aus den gemäß der AVV regelmäßig vorgehaltenen Sicherungskopien wiederherzustellen, oder, sofern eine Wiederherstellung aus solchen Sicherungskopien nicht möglich ist, aus sonstigen, dem Kunden in angemessener Weise verfügbaren maschinenlesbaren Datenquellen. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Minderung von Schäden aus Kundendatenverlust zu treffen, einschließlich der Pflege eigener export-basierter Backups von Daten, die über die Plattform exportiert wurden.
15.14. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht – und nichts in diesen AGB schließt aus oder begrenzt – unsere Haftung für (a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; (b) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (c) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; oder (d) jede sonstige Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
15.15. Versicherung. Wir unterhalten auf eigene Kosten einen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen angemessenen, marktüblichen Versicherungsschutz, einschließlich einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und einer Cyber-Haftpflichtversicherung, mit Deckungssummen, die für Cybersecurity-SaaS-Anbieter vergleichbarer Größe marktüblich sind. Versicherungsbescheinigungen, die den entsprechenden Schutz nachweisen, werden dem Kunden auf schriftliche Anfrage und vorbehaltlich der Geheimhaltungspflichten gemäß Ziffer 16 zur Verfügung gestellt.
15.16. Schutzrechtsfreistellung durch revel8 (Plattformtechnologie). Wir verteidigen auf eigene Kosten gegen Ansprüche Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden und die behaupten, dass die Plattform als solche – also die Software, der zugrundeliegende Code, maschinelle Lernmodelle, Infrastruktur und von uns entwickelte proprietäre Technologie – ein in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gültiges und durchsetzbares Patent, Urheberrecht oder eingetragenes Markenrecht eines Dritten verletzt (ein „Plattform-Verletzungsanspruch"), und tragen die rechtskräftig gegen den Kunden zugesprochenen oder einvernehmlich geregelten Schadens- und Kostenansprüche, vorbehaltlich der Ausnahmen in Ziffer 15.17, der Verfahrensbedingungen in Ziffer 15.18 und des Abhilferahmens in Ziffer 15.19. Zur Klarstellung: Diese Ziffer 15.16 umfasst keine Simulationsinhalte oder Markenmaterialien Dritter, Logos, Stimmen, Namen, Abbildungen oder sonstige Materialien, die innerhalb von Simulationen wiedergegeben, imitiert oder referenziert werden; diese richten sich nach Ziffer 15.17 und Ziffer 9.4.
15.17. Ausnahmen und vom Kunden zu tragendes Risiko für Simulationsinhalte. Die Verpflichtung nach Ziffer 15.16 gilt nicht für Ansprüche, die ganz oder teilweise beruhen auf: (i) einer nicht von uns vorgenommenen oder ausdrücklich genehmigten Änderung der Plattform; (ii) der Kombination oder Nutzung der Plattform mit einem nicht von uns bereitgestellten oder ausdrücklich empfohlenen Produkt, Daten, einer Software oder einem Dienst; (iii) dem Inhalt einer Simulation, eines Trainingsmaterials oder eines sonstigen über die Plattform erzeugten, konfigurierten oder bereitgestellten Outputs; (iv) Kundendaten, vom Kunden angeforderten oder bereitgestellten OSINT-Inputs, Mitarbeiterdaten, Markenmaterialien oder sonstigen vom Kunden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellten Materialien; (v) einer Nutzung der Plattform, nachdem wir den Kunden in Textform (§ 126b BGB) aufgefordert haben, die angeblich verletzende Nutzung einzustellen, und eine im Wesentlichen gleichwertige nicht verletzende Alternative angeboten haben; (vi) einer Nutzung der Plattform außerhalb des nach Ziffer 6 eingeräumten Lizenzumfangs oder in einer der Dokumentation widersprechenden Weise; (vii) Beta-, Pilot-, Test- oder Pre-Release-Funktionalitäten im Sinne der Ziffer 4; oder (viii) einer Versäumnis des Kunden, ein von uns bereitgestelltes Update oder eine Änderung, das/die die behauptete Verletzung vermieden hätte, innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen.
15.18. Der Kunde wird uns über jeden Anspruch oder die Androhung eines Anspruchs, der unter diese Ziffer fallen könnte, unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) informieren, damit wir diesen prüfen können; der Kunde wird in Bezug auf einen solchen Anspruch ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform (§ 126b BGB), die nicht unbillig verweigert werden darf, kein Anerkenntnis abgeben und keine Vergleichsangebote unterbreiten.
15.19. Abhilfen. Sollte die Plattform Gegenstand eines Plattform-Verletzungsanspruchs werden oder nach unserer angemessenen Einschätzung wahrscheinlich Gegenstand eines solchen werden, können wir nach unserer alleinigen Wahl und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der betroffenen Komponente verschaffen; (ii) die betroffene Komponente so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt und sie funktional im Wesentlichen gleichwertig bleibt; (iii) die betroffene Komponente durch eine funktional gleichwertige, nicht verletzende Komponente ersetzen; oder (iv) sofern wir in angemessener Weise feststellen, dass keine der vorstehenden Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar ist, die betroffene Funktionalität beenden und dem Kunden den anteiligen Betrag der vorausbezahlten Entgelte erstatten, der auf den nicht genutzten Rest des dann laufenden Vertragsjahres für diese Funktionalität entfällt. Die in dieser Ziffer 15.19 vorgesehenen Abhilfen stellen zusammen mit unseren Verteidigungs- und Freistellungspflichten nach Ziffer 15.16 die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden und unsere gesamte Haftung in Bezug auf jeden Plattform-Verletzungsanspruch dar. Unsere Gesamthaftung nach den Ziffern 15.16 und 15.19 darf die vom Kunden in den unmittelbar vor dem jeweiligen Plattform-Verletzungsanspruch liegenden zwölf (12) Monaten tatsächlich gezahlten Entgelte nicht übersteigen und wird auf die Haftungshöchstgrenze nach Ziffer 15.12 angerechnet.
16. Geheimhaltung
16.1. Während der Laufzeit des unter diesen AGB geschlossenen Vertrags verpflichtet sich jede Partei, alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag zugänglich werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur oder den Umständen der Offenlegung nach als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis oder als sonstige vertrauliche Information erkennbar sind („vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und, sofern nicht von der offenlegenden Partei vorab ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) genehmigt oder zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich, weder aufzuzeichnen, an Dritte weiterzugeben noch in sonstiger Weise zu verwerten. Jede Partei darf vertrauliche Informationen an ihre verbundenen Unternehmen, ihre Berufsträger und Wirtschaftsprüfer offenlegen, die gleichwertigen Geheimhaltungspflichten unterliegen, und im Fall von revel8 an ihre nach der AVV genehmigten Subauftragsverarbeiter. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt für weitere fünf (5) Jahre nach Vertragsbeendigung in Kraft.
16.2. Die Pflichten nach Ziffer 16.1 gelten auch für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG.
16.3. Der Kunde und wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen durch den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen vor dem Erlangen durch Dritte zu schützen. Die Geheimhaltungsmaßnahmen müssen mindestens der verkehrsüblichen Sorgfalt und dem Schutzniveau entsprechen, das der Kunde bzw. wir auf eigene Geschäftsgeheimnisse derselben Kategorie anwenden.
16.4. Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen,
- die der empfangenden Partei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese Dritten nicht ihrerseits gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen,
- die von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurden,
- die ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden oder
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offenzulegen sind.
Im letztgenannten Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei unmittelbar vor der Offenlegung zu informieren. Beruft sich die empfangende Partei auf eine der vorstehenden Ausnahmen, trägt sie hierfür die Beweislast. Weitergehende gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
16.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen durch Beobachten, Untersuchen, Zerlegen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1 GeschGehG zu erlangen („Reverse Engineering"), es sei denn, das Produkt oder der Gegenstand wurde öffentlich verfügbar gemacht.
17. Sonstiges
17.1. Referenz und Marketing. Die Veröffentlichung oder sonstige externe Verwendung des Namens, des Logos oder eines Hinweises auf die Kundenbeziehung durch revel8 (z. B. auf Websites, in Broschüren, Angeboten, Präsentationen, Case Studies, Webinaren oder Pressemitteilungen) bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform (§ 126b BGB). Der Kunde kann nach seiner Wahl die Form der Nennung festlegen (einschließlich der Anonymisierung nach Branche). Eine Vergütung für eine solche Referenznutzung wird dem Kunden nicht geschuldet.
17.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem unter diesen AGB geschlossenen Vertrag oder über die Wirksamkeit dieser AGB ist der Sitz von revel8, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt hat. Hiervon abweichend sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder ein Handelsgewerbe betreibt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er seinen Geschäftssitz im Ausland hat.
17.3. Wir können diese AGB ändern und die Awareness-Bildungsleistungen anpassen, soweit dies erforderlich ist, um (i) zwingendem geltenden Recht oder einer für uns bindenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zu entsprechen, (ii) zwingenden sicherheitsbezogenen Änderungen Rechnung zu tragen oder (iii) rein technische oder redaktionelle Klarstellungen einzuführen, die für den Kunden keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen haben. Jede solche Änderung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen unter Angabe des Änderungsgrundes in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt. Jede über (i) bis (iii) hinausgehende Änderung, insbesondere jede Änderung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, des vereinbarten Leistungsumfangs oder der vereinbarten Vergütung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform (§ 126b BGB). Sieht der Kunde eine nach (i) bis (iii) mitgeteilte Änderung in nachvollziehbarer Weise als wesentliche nachteilige Beeinträchtigung seiner Nutzung der Awareness-Bildungsleistungen an, kann er den Vertrag in Textform (§ 126b BGB) mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens der Änderung kündigen, indem er die Kündigung innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung ausspricht. In diesem Fall erstatten wir den anteiligen Betrag etwaiger vorausbezahlter Entgelte, der auf den nicht genutzten Rest des dann laufenden Vertragsjahres entfällt. Die vorherige Fassung der AGB bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung in Kraft, sofern ihre weitere Anwendung nicht rechtlich unmöglich ist.
17.4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder dem unter diesen AGB geschlossenen Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
17.5. Diese AGB und die hierunter mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.6. Rangfolge. Der unter diesen AGB geschlossene Vertrag besteht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, einem etwaigen gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Service Level Agreement (SLA), diesen AGB und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Bei Widersprüchen zwischen diesen Bestandteilen gilt die folgende Rangfolge: (i) die AVV (in Bezug auf datenschutzbezogene Angelegenheiten); (ii) das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung (in Bezug auf den vereinbarten Leistungsumfang und die vereinbarte Vergütung); (iii) ein gesondert vereinbartes SLA (in Bezug auf Verfügbarkeit, Service Levels, Support-Reaktionszeiten und damit zusammenhängende Rechtsbehelfe); (iv) diese AGB. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
17.7. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem unter diesen AGB geschlossenen Vertrag, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere Kriegshandlungen, Terrorismus, Aufstände, Naturkatastrophen, Pandemien, flächendeckende Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der Energieversorgung sowie verbindliche behördliche Maßnahmen. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren und sich mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand bemühen, dessen Auswirkungen zu mindern. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den Vertrag durch Mitteilung in Textform (§ 126b BGB) mit Wirkung ab Zugang der Mitteilung kündigen.
17.8. Abtretung. Keine Partei darf den unter diesen AGB geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei in Textform (§ 126b BGB), die nicht unbillig verweigert werden darf, an Dritte abtreten oder übertragen. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei den Vertrag an ein mit ihr verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder an einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte abtreten, sofern der Erwerber alle Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Die Abtretung einzelner aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehender Ansprüche durch den Kunden (einschließlich etwaiger Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche) an einen anderen Dritten als ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform (§ 126b BGB), die nicht unbillig verweigert werden darf.
17.9. Mitteilungen. Sofern diese AGB nicht ausdrücklich eine strengere Form verlangen, sind alle Mitteilungen unter dem Vertrag in Textform (§ 126b BGB) abzugeben und an die im Angebot angegebene oder der jeweils anderen Partei in Textform mitgeteilte Anschrift oder E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei zu senden. Vertragsmitteilungen an revel8 sind zu richten an: revel8 GmbH, Sandstr. 3, 80335 München, Deutschland; E-Mail: contracts@revel8.ai.
17.10. Exportkontrolle und Sanktionen. Die Plattform, die Awareness-Bildungsleistungen und damit zusammenhängende Technologien können den Exportkontrollvorschriften und Wirtschaftssanktionsregimen Deutschlands, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterliegen. Der Kunde versichert und garantiert, dass weder er noch einer seiner Nutzer auf einer einschlägigen Denied-Party-, Restricted-Party- oder Sanktionsliste geführt wird. Der Kunde wird keinem Nutzer den Zugriff auf die Plattform oder die Awareness-Bildungsleistungen aus Ländern oder Regionen ermöglichen, die umfassenden Embargos der Europäischen Union, Deutschlands oder der Vereinigten Staaten unterliegen (einschließlich, zum Zeitpunkt dieser AGB, der Regionen Krim, Luhansk und Donezk in der Ukraine sowie Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien, jeweils in der jeweils geltenden Fassung), oder in einer Weise, die gegen anwendbares Exportkontroll- oder Sanktionsrecht verstößt. Wir behalten uns zum Schutz der Integrität und Sicherheit unserer Leistungen das Recht vor, den Zugriff aus von uns von Zeit zu Zeit identifizierten verbotenen Standorten zu sperren. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass jeder Zugriff auf die Leistungen von außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union mit den im jeweiligen Hoheitsgebiet anwendbaren Gesetzen vereinbar ist.
17.11. Fortgeltung. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Ende oder den Ablauf des unter diesen AGB geschlossenen Vertrags hinaus Bestand haben sollen, insbesondere Ziffer 9 (Rechte an Kundendaten), Ziffer 15 (Gewährleistung und Haftung), Ziffer 16 (Vertraulichkeit), Ziffer 17.1 (Referenz und Marketing) und die AVV, bleiben nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf in vollem Umfang in Kraft.
17.12. Keine Gesellschaft oder Vertretung. Nichts in dem unter diesen AGB geschlossenen Vertrag begründet eine Gesellschaft, ein Joint Venture, ein Vertretungs- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien oder ist als ein solches auszulegen. Keine Partei ist befugt, im Namen, im Auftrag oder anderweitig zur Bindung der anderen Partei zu handeln.
17.13. Keine Drittbegünstigung. Der unter diesen AGB geschlossene Vertrag wird ausschließlich zugunsten der Parteien geschlossen. Er begründet keine Rechte Dritter und ist von keinem Dritten – einschließlich Nutzern, mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, die nicht selbst Vertragspartei sind, oder sonstigen Personen – durchsetzbar. § 328 BGB findet keine Anwendung.
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Geschäftsführer: Tom-Christopher Müller, Julius Muth
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